Alle ausländischen Boote mit einer Gesamtlänge von über 3 m (sowie Boote mit einer Länge von unter 3 m, insofern diese über das Meer gleiten wie Jet Sky und Glisser) sowie alle Motorboote mit einer Leistung von mehr als 4 KW müssen in der Hafenverwaltung angemeldet werden, unabhängig davon, ob das Boot auf dem Land- oder Seeweg transportiert wurde.

Für die Anmeldung sind folgende Dokumente erforderlich:
Bestätigung oder entsprechender Zulassungsnachweis
Nachweis über die technische Überprüfung des Bootes
Eigentumsnachweis
Bootsschein
Versicherungsnachweis
Anmeldung der Besatzung (crew list)

Zusätzlich sind erforderlich:
Anmeldung Radiostation
Anmeldung von Ausrüstung für Unterwassersport
Anmeldung eines Beibootes, sofern dieses über 3 m lang ist oder einen Motor mit einer Leistung von mehr als 4 KW besitzt
Kompass, Seekarten, Natigationsgerät


Sollte kein Zulassungsnachweis vorliegen, führt die Hafenverwaltung eine Überprüfung des Bootes direkt vor Ort durch, gegen entsprechende Gebühr. Der Versicherungsnachweis kann ebenfalls vor Ort im Hafen beantragt werden.
Der Nachweis der Besatzung (crew list) wird durch die Hafenleitung oder -verwaltung durchgeführt. Der Eigentümer ist verpflichtet, jede Änderung der Zahl der Besatzungsmitglieder mitzuteilen.
Sollte der Eigentümer des Boots seinen ständigen Aufenthaltsort im Ausland haben, muss eine Person bevollmächtigt werden, die die Steuerung des Bootes in Kroatien übernimmt.

Bevor das Boot das Land verlässt (gilt nur für den Seeweg) muss dies der Hafenverwaltung angezeigt werden. Das Ablegen wird in die Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Um ein Boot mieten zu können, müssen Sie im Besitz des Bootsführerscheins sein. Die Prüfung wird in allen Hafenverwaltungen abgenommen.
 

 

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