Die Anmeldung des Aufenthalts sowie die Entrichtung einer Kurtaxe, für einheimische sowie ausländische Gäste, ist im Gesetz über die Kurtaxe sowei dem Ausländergesetz gesetzlich verankert.
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden und Rechte geltend zu machen, empfiehlt sich das Überprüfen, ob die Anmeldedauer den gesamten Zeitraum - vom Ankunfts- bis zum Abreisetag - umfasst.
Jeder Vermieter von Unterkünften ist verpflichtet, den Aufenthalt seiner Gästen anzumelden. Dabei erhält er einen entsprechenden Nachweis über die Anmeldung des Gastes in seiner Unterkunft und muss diesem den Nachweis auf Verlangen vorzeigen.
Ihre eigene Anmeldung ist umso wichtiger, wenn sie in einer privaten Unterkunft untergekommen sind. Dadurch sollen Qualität der Dienstleistungen und Komfort sicher gestellt werden, aber auch illegale Beschäftigung vermieden werden. Wer keine gesetzliche Registrierung besitzt, darf keine Unterkunftsdienstleistungen gewerblich anbieten.

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